Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat ein Rundschreiben FINMA-RS 08/8 über die öffentliche Werbung im Sinne der Gesetzgebung über die kollektiven Kapitalanlagen veröffentlicht. Zweck dieses Rundschreibens ist es, den Begriff der “öffentlichen Werbung” zu konkretisieren und festzulegen, in welchen Fällen das Anbieten oder Vertreiben von kollektiven Kapitalanlagen in der Schweiz oder von der Schweiz aus öffentliche Werbung darstellt.
Hiermit bestätige ich, die oben aufgeführten Informationen zur Kenntnis genommen zu haben.
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